Normgerechte Farbcodierung nach ASR A1.3 für maximale Aufmerksamkeit
Die Wirksamkeit einer Warnmarkierung basiert auf standardisierten visuellen Reizen, die sofort eine Verhaltensanpassung auslösen. Unsere Produkte entsprechen den strengen Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 und nutzen die psychologische Wirkung der klassischen Kontrastfarben:
Gelb-Schwarz: Diese Kombination ist dauerhaften und ortsfesten Gefahrenstellen im Betrieb vorbehalten. Sie kennzeichnet beispielsweise Hindernisse wie Pfeiler, Rammschutzgeländer, niedrige Deckenbalken oder Ladezonen-Kanten, an denen akute Quetsch-, Sturz- oder Stoßgefahr besteht.
Rot-Weiß: Diese Markierung wird primär für temporäre oder bewegliche Gefahrenbereiche eingesetzt. Sie findet Verwendung bei zeitweisen Absperrungen, Baustellensicherungen, Schrankenanlagen oder Notfall-Einrichtungen, um erhöhte Aufmerksamkeit zu fordern und den Bereich sofort visuell abzugrenzen.

















