Jährliche Unterweisung für Bediener von Teleskopmaschinen

gemäß DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 308-009 & Arbeitsschutzgesetz (§ 12 + § 15)

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Konditionen & Termine

Investition

ab 39,00 €*

*netto, E-Learning

Gerne erstellen wir Ihnen auch Angebote für Inhouse-Gruppenschulungen

Termine

Flexibel & individuell auf Anfrage

Online oder in Präsenz

Das sagen Teilnehmer

„Die Fortbildung war extrem praxisnah. Besonders der Austausch über reale Schadensfälle an Regalanlagen hat unserem Team geholfen, Risiken im Lager ab morgen viel schneller zu klassifizieren.“

Dipl.-Ing. Andreas Schmidt
Leiter Logistik & Arbeitssicherheit

Fachkompetenz für sichere Bedienung von Teleskopmaschinen

Unsere jährliche Unterweisung für Bediener von Teleskopmaschinen frischt praxisnah alle rechtlichen Vorgaben nach DGUV, die physikalischen Grundlagen sowie das nötige Sicherheitsbewusstsein Ihrer Fahrer und Anwender auf.

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Aktuelles Regelwerk & Rechtssicherheit

Bringen Sie das Wissen Ihrer Bediener auf den neuesten Stand. Wir vermitteln einen kompakten Überblick über relevante Normen, gesetzliche Neuerungen und die Unfallverhütungsvorschriften nach ArbSchG (§ 12), DGUV Vorschrift 1 (§ 4) sowie DGUV Grundsatz 308-009. Damit erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzliche Nachweispflicht lückenlos.

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Praxisnahes Wissen

Unsere Experten verbinden theoretische Auffrischung mit realen Erfahrungen aus dem Baustellen- und Betriebsalltag. Wir analysieren typische Fehlerquellen (z. B. Überlastung, ungeeigneter Untergrund, Personengefährdung im Schwenkbereich) und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter gezielt für Gefahren. Das baut „Betriebsblindheit“ aktiv ab und sorgt für ein geschärftes Gefahrenbewusstsein im täglichen Einsatz.

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Mehr Sicherheit

Die Unterweisung festigt das richtige Verhalten in kritischen Situationen und erinnert an den verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten. Das schützt nicht nur das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern sorgt auch für einen schonenden Umgang mit Ihren Teleskopstaplern, Anbaugeräten und der Infrastruktur, was teure Ausfälle und Schäden effektiv verhindert.

Wissen aktualisieren.
Sicherheit erhöhen.

Die jährliche Unterweisung bietet Ihnen kompakt zusammengefasst alle wichtigen Informationen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit als Bediener von Teleskopmaschinen.

Der Ablauf Ihrer jährlichen Unterweisung

Wir passen uns Ihren betrieblichen Abläufen an. Die jährliche Unterweisung führen wir entweder flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen, an unserem modernen Schulungsstandort oder digital durch.

1 Tag

Inhaltliche Stationen

Rechtliche Grundlagen & Neuerungen:

Rechtlicher Rahmen

Wir starten mit einem kompakten Update: Welche gesetzlichen Änderungen gibt es im Arbeitsschutz? Wir frischen die Pflichten von Arbeitgebern und Bedienern nach ArbSchG (§ 12), BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Grundsatz 308-009 auf.

Fahrzeugtechnik & Standsicherheit

Technik & Physik

Hier gehen wir an die physikalischen Grenzen: Wie verändert sich der Schwerpunkt beim Ausfahren des Teleskoparms? Wir wiederholen das Traglastdiagramm, besprechen die Standsicherheit bei Hangneigung, die Abstützung der Maschine sowie die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung (Pre-Use-Check).

Gefahrenbereiche & sicherer Betrieb

Praxis & Gefahren

Der Fokus liegt auf der Unfallvermeidung: Sichteinschränkungen beim Fahren mit gehobener Last, das Vermeiden von Pendelbewegungen, Personen im Gefahren- und Schwenkbereich sowie das sichere Befahren von unebenem Untergrund oder Steigungen.

Anbaugeräte & Sonderfunktionen

Sonderfälle

Je nach Ihrem betrieblichen Bedarf besprechen wir den sicheren Umgang mit wechselnden Anbaugeräten (z. B. Ladeschaufeln, Arbeitsbühnen, Schwerlasthaken), den mechanischen/hydraulischen Schnellwechsler sowie die Besonderheiten bei starren und drehbaren Oberwagen (Roto).

Lernerfolgskontrolle & Dokumentation

Wissens-Check

Die Unterweisung schließt mit einer kurzen Verständniskontrolle ab. Nach erfolgreichem Abschluss tragen wir die jährliche Unterweisung in den Bedienerausweis ein und stellen den rechtssicheren Unterweisungsnachweis für Ihre Unterlagen aus.

Ihr Nutzen als Unternehmen und Teilnehmer

Rechtssicherheit: Vollständige Rechtssicherheit und Erfüllung der Betreiberpflichten nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV.

Weniger Ausfälle: Sinkende Unfallzahlen sichern den reibungslosen Ablauf auf der Baustelle und im Betrieb.

Geringere Kosten: Schonenderer Umgang mit Teleskopmaschinen, Anbaugeräten und der Betriebsinfrastruktur vermeidet teure Reparaturschäden.

Maximale Flexibilität: Effiziente Durchführung online, bei Ihnen vor Ort (Inhouse) oder an unserem Schulungsstandort.

Mehr Bediensicherheit: Betriebsblindheit und Routinefehler gezielt abbauen sowie Gefahrenstellen im Arbeitsumfeld rechtzeitig erkennen.

Gesundheitsschutz: Aktive Vermeidung von Personen- und Sachschäden am eigenen Arbeitsplatz.

Rahmendaten

Dauer1 Tag
ZertifikatRechtssicherer Unterweisungsnachweis sowie Eintragung in den Bedienerausweis gem. DGUV V 1 (§ 4), DGUV G 308-009, ArbSchG (§ 12) & BetrSichV (§ 12)

Wählen Sie Ihr Modell

Online:
Maximale Flexibilität: Wann und wo Sie wollen.
39,00 EUR

In Präsenz:
Intensiv, persönlich, praxisnah – Theorie und Praxis an einem Ort mit erfahrenen Ausbildern.
Auf Anfrage

Gruppenunterricht gewünscht?

Ab 5 Teilnehmern führen wir die Unterweisung auch im Gruppenformat und auf Wunsch flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen als Inhouse-Seminar durch.

Jetzt Fortbildung buchen

Nutzen Sie unser Formular oder kontaktieren Sie uns direkt. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Seminartermins.

Telefon
02235 47047-0

Email
info@rst-ib.de

Standort
Albert-Einstein-Ring 13
50374 Erftstadt

Datenschutz

Für wen ist die jährliche Unterweisung verpflichtend?

Die jährliche Unterweisung ist gesetzliche Pflicht (gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1) für alle Personen und Betriebe, die Teleskopmaschinen einsetzen.

Bediener von Teleskopmaschinen (Starr & Roto)

Alle Personen mit bestehendem Bedienerausweis (nach DGUV 308-009). Die Schulung frischt Sicherheitswissen auf, baut Routinefehler ab und informiert über neue Regelungen.

Unternehmen, Bauleiter & Sicherheitsbeauftragte

Arbeitgeber und Führungskräfte in Bau, Landwirtschaft und Industrie. Die Unterweisung erfüllt Ihre gesetzliche Fürsorge- und Dokumentationspflicht und schützt vor Haftungsrisiken.

Gelegenheitsfahrer & Saisonkräfte

Mitarbeiter, die Teleskopstapler nur sporadisch nutzen (z. B. für Instandhaltung oder Verladearbeiten). Sie senken damit das erhöhte Unfallrisiko bei fehlender Fahrpraxis.

Eindrücke aus unseren Schulungen

Erleben Sie den optimalen Mix aus Theorie und praktischer Anwendung. Unsere Bildergalerie zeigt Ihnen Impressionen aus den Ausbildungen und dem realitätsnahen Unterricht.

Zwei Personen mit Warnwesten stehen im Lagerhaus mit Holzpaletten, Regalen und Geräten unter einem Dach mit Oberlichtern.
Ein Gabelstapler transportiert Holzpaletten vor einem Lagerhaus, mehrere Personen mit Warnwesten beobachten bei klarem Wetter.
Große Lagerhalle mit Regalen voller Kartons, Gabelstaplern, Palettenstapel mit Leitkegel und rotem Hubwagen unter Dachfenster.
Gelber Gabelstapler steht in Lagerhalle neben gestapelten Kartons, Paletten und Industrieausrüstung.
Mehrere Arbeiter mit gelben Warnwesten bedienen Gabelstapler und rote Teleskoplader, bewegen Holzpaletten vor Industriehalle.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.
Ein Gabelstapler transportiert einen orangefarbenen Schutzkorb und Paletten vor einer Lagerhalle, die vier Personen in Warnwesten beobachten.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur jährlichen Unterweisung

Reicht die jährliche Unterweisung aus, um erstmals eine Teleskopmaschine zu bedienen?

Nein. Die jährliche Unterweisung ist eine reine Auffrischungsschulung zur Maintainierung der Fahrberechtigung und ersetzt keinesfalls die Grundausbildung nach DGUV Grundsatz 308-009. Voraussetzung für die Teilnahme an der jährlichen Unterweisung ist, dass der Bediener bereits im Besitz eines gültigen Bedienerausweises („Teleskopstaplerschein“) ist.

Was passiert, wenn die jährliche Unterweisungsfrist überschritten wird?

Wird die Frist von 12 Monaten überschritten, verfällt der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls, da der Bediener rechtlich nicht mehr als unterwiesen gilt. Der Arbeitgeber haftet in diesem Fall persönlich für die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Die Unterweisung muss zwingend so schnell wie möglich nachgeholt werden, bevor der Mitarbeiter das Gerät wieder eigenständig bedienen darf.

Können wir die jährliche Unterweisung auch für unsere spezifischen Anbaugeräte anpassen?

Ja, absolut. Das ist sogar ausdrücklich empfohlen. Neben den allgemeinen Schwerpunkten nach DGUV (Standsicherheit, Traglastdiagramm) binden wir auf Wunsch Ihre betriebsspezifischen Gegebenheiten – wie z. B. den Einsatz von Arbeitsbühnen, Schwerlasthaken, Seilwinden oder hydraulischen Schnellwechslern – direkt in die Unterweisung ein.

Weitere Lehrgänge

Als ganzheitlicher Schulungspartner qualifizieren wir Ihr Team in allen kritischen Bereichen der internen Logistik und des industriellen Arbeitsschutzes.

Regale

Flurförderzeuge

Teleskopmaschinen

Erdbaumaschinen

Hubarbeitsbühnen

Krane

Fahrzeuge

Container

PSA

Ladungssicherung

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