Jährliche Unterweisung Bediener von Brückenkranen und Schienenlaufkatzen

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52.

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Konditionen & Termine

Investition

ab 39,00 €*

*netto, E-Learning

Gerne erstellen wir Ihnen auch Angebote für Inhouse-Gruppenschulungen

Termine 2026

Individuell auf Anfrage

Online oder in Präsenz

Das sagen Teilnehmer

„Die Fortbildung war extrem praxisnah. Besonders der Austausch über reale Schadensfälle an Regalanlagen hat unserem Team geholfen, Risiken im Lager ab morgen viel schneller zu klassifizieren.“

Dipl.-Ing. Andreas Schmidt
Leiter Logistik & Arbeitssicherheit

Fachkompetenz für die sichere Bedienung von Brückenkranen und Schienenlaufkatzen

Unsere jährliche Unterweisung für Bediener von Brückenkranen und Schienenlaufkatzen frischt praxisnah alle rechtlichen Vorgaben nach DGUV, die physikalischen Grundlagen sowie das nötige Sicherheitsbewusstsein Ihrer Kranführer auf.

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Aktuelles Regelwerk & Rechtssicherheit

Bringen Sie das Wissen Ihrer Bediener auf den neuesten Stand. Wir vermitteln einen kompakten Überblick über relevante Normen, gesetzliche Neuerungen und die Unfallverhütungsvorschriften nach ArbSchG (§ 12), DGUV Vorschrift 1 (§ 4) sowie DGUV Vorschrift 52. Damit erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzliche Nachweispflicht lückenlos und stellen sicher, dass Ihre Krantransporte rechtssicher und haftungsfrei durchgeführt werden.

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Praxisnahes Wissen

Unsere Experten verbinden theoretische Auffrischung mit realen Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag. Wir analysieren typische Fehlerquellen beim Kranbetrieb, wie zum Beispiel Schrägzug oder falsches Anschlagen, und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter gezielt für Gefahren. Das baut „Betriebsblindheit“ aktiv ab, schärft den Blick für Mängel an Anschlagmitteln und sorgt für ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein im täglichen Einsatz.

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Mehr Sicherheit

Die Unterweisung festigt das richtige Verhalten in kritischen Situationen und erinnert an den verantwortungsvollen Umgang mit Hebezeugen und Lastaufnahmemitteln. Das schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter vor schweren Arbeitsunfällen, sondern sorgt auch für einen schonenden, nachhaltigen Umgang mit Ihren Brückenkranen, Schienenlaufkatzen und Betriebsgebäuden. Das verhindert teure Ausfälle und Reparaturen effektiv.

Wissen aktualisieren.
Sicherheit erhöhen.

Die jährliche Unterweisung bietet Ihnen kompakt zusammengefasst alle wichtigen Informationen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit als Bediener von Kranen.

Der Ablauf Ihrer jährlichen Unterweisung

Wir passen uns Ihren betrieblichen Abläufen an. Die jährliche Unterweisung führen wir entweder flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen, an unserem modernen Schulungsstandort oder digital durch.

1 Tag

Inhaltliche Stationen

Rechtliche Grundlagen & Neuerungen:

Auffrischung der Pflichten des Kranführers, Betreiberverantwortung, Fahrauftrag sowie rechtliche Anpassungen in BetrSichV, DGUV V 1, DGUV V 52 und den TRBS 2111.

Sicherheits- & Gefahrenschwerpunkte im Alltag:

Analyse von Beinahe-Unfällen und Schadenursachen (z. B. Schrägzug, Überlastung, Personengefährdung im Schwenkbereich, falsches Anschlagen). Verhalten bei Störungen und Notfällen.

Einsatzprüfung & Sichtkontrolle:

Auffrischung der täglichen Prüfpflicht vor Arbeitsbeginn (Sicht- und Funktionsprüfung von Bremsen, Not-Halt, Endschaltern, Notendhalteinrichtungen sowie Lastaufnahmemitteln).

Anschlagtechnik & Ablegekriterien:

Erkennen von Verschleiß und Beschädigungen an Anschlagmitteln (Ketten, Drahtseile, Hebebänder) gemäß DGUV Regel 109-017 und korrekte Anwendung der Ablegekriterien.

Erfahrungsaustausch & Verständnisprüfung:

Offene Diskussionsrunde zu betriebsspezifischen Gegebenheiten sowie abschließende Verständniskontrolle zur rechtssicheren Dokumentation.

Ihr Nutzen als Unternehmen und Teilnehmer

Rechtssicherheit: Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflicht gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Schützt Geschäftsführung, Sifas und Betriebsleiter im Schadensfall vor Regress und Haftung.

Vermeidung von Betriebsblindheit: Gezielte Sensibilisierung für schleichende Routinefehler und Nachlässigkeiten beim täglichen Kranbetrieb.

Anlagenschutz & Schadensminimierung: Frühzeitiges Erkennen von Materialverschleiß schont Kräne, Schienenlaufkatzen und Fördergüter und reduziert ungeplante Stillstandzeiten.

Rahmendaten

Dauer1 Tag
ZertifikatRechtssicherer Unterweisungsnachweis & Teilnahmezertifikat gemäß DGUV V 1, DGUV V 52 & ArbSchG

Wählen Sie Ihr Modell

Online:
Maximale Flexibilität: Wann und wo Sie wollen.
39,00 EUR

In Präsenz:
Intensiv, persönlich, praxisnah – Theorie und Praxis an einem Ort mit erfahrenen Ausbildern.
auf Anfrage

Gruppenunterricht gewünscht?

Ab 5 Teilnehmern führen wir die Unterweisung auch im Gruppenformat und auf Wunsch flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen als Inhouse-Seminar durch.

Jetzt Fortbildung buchen

Nutzen Sie unser Formular oder kontaktieren Sie uns direkt. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Seminartermins.

Telefon
02235 47047-0

Email
info@rst-ib.de

Standort
Albert-Einstein-Ring 13
50374 Erftstadt

Datenschutz

Für wen ist die Jährliche Unterweisung geeignet?

Die Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeiter, die bereits im Besitz eines gültigen Bedienerausweises sind und flur- oder kabinengesteuerte Brückenkrane, Deckenkrane, Wandlaufkrane oder Schienenlaufkatzen bedienen.

Geprüfte Kranführer & Bediener

In Produktion, Instandhaltung, Stahlbau, Lager und Logistik.

Fachkräfte & Handwerker

(z. B. Schlosser, Industriemechaniker, Lageristen), die Krane regelmäßig oder gelegentlich nutzen.

Arbeitgeber & Sicherheitsfachkräfte (Sifa)

Die ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nachkommen müssen.

Eindrücke aus unseren Schulungen

Erleben Sie den optimalen Mix aus Theorie und praktischer Anwendung. Unsere Bildergalerie zeigt Ihnen Impressionen aus den Ausbildungen und dem realitätsnahen Unterricht.

Zwei Personen mit Warnwesten stehen im Lagerhaus mit Holzpaletten, Regalen und Geräten unter einem Dach mit Oberlichtern.
Ein Gabelstapler transportiert Holzpaletten vor einem Lagerhaus, mehrere Personen mit Warnwesten beobachten bei klarem Wetter.
Große Lagerhalle mit Regalen voller Kartons, Gabelstaplern, Palettenstapel mit Leitkegel und rotem Hubwagen unter Dachfenster.
Gelber Gabelstapler steht in Lagerhalle neben gestapelten Kartons, Paletten und Industrieausrüstung.
Mehrere Arbeiter mit gelben Warnwesten bedienen Gabelstapler und rote Teleskoplader, bewegen Holzpaletten vor Industriehalle.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.
Ein Gabelstapler transportiert einen orangefarbenen Schutzkorb und Paletten vor einer Lagerhalle, die vier Personen in Warnwesten beobachten.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundausbildung

Warum ist die jährliche Unterweisung für Kranführer gesetzlich verpflichtend?

Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 4 der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte mindestens einmal jährlich sicherheitstechnisch zu unterweisen. Da der Kranbetrieb zu den gefahrgeneigten Tätigkeiten zählt, dient die Auffrischung dem Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und der Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit im Betrieb.

Reicht eine rein digitale / schriftliche Unterweisung für Kranbediener aus?

In der Regel nicht vollständig. Obwohl theoretische Inhalte teils digital geschult werden können, fordert die DGUV, dass Unterweisungen betriebsnah und anwendungsorientiert stattfinden. Eine Präsenzunterweisung oder eine Kombination mit praktischen Elementen direkt an der Krananlage stellt sicher, dass betriebsspezifische Gefahren und die tatsächlichen Arbeitsmittel optimal abgedeckt werden.

Was passiert, wenn die jährliche Unterweisung versäumt wird?

Wird die Unterweisung nicht durchgeführt oder nicht rechtssicher dokumentiert, drohen dem Unternehmer bei Arbeitsschutzkontrollen Bußgelder. Im Falle eines Unfalls kann die Berufsgenossenschaft die Haftung verweigern oder Regressansprüche stellen. Zudem verliert der Mitarbeiter vorübergehend die Berechtigung, den Kran im Betrieb zu führen, bis die Unterweisung nachgeholt wurde.

Weitere Lehrgänge

Als ganzheitlicher Schulungspartner qualifizieren wir Ihr Team in allen kritischen Bereichen der internen Logistik und des industriellen Arbeitsschutzes.

Regale

Flurförderzeuge

Teleskopmaschinen

Erdbaumaschinen

Hubarbeitsbühnen

Krane

Fahrzeuge

Container

PSA

Ladungssicherung

Steigleitern