Ausbildung zur Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen

Erwerben Sie die notwendige Fachkunde gemäß BetrSichV (§ 14 & TRBS 1203), ArbSchG und DGUV Regel 100-500 zur Wiederkehrenden Prüfung von Baumaschinen.

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Konditionen & Termine

Investition

950,00 €

Gerne erstellen wir Ihnen auch Angebote für Inhouse-Gruppenschulungen

Termine

Auf Anfrage

Präsenz: Für einzelne TeilnehmerInnen oder im Gruppenunterricht

Das sagen Teilnehmer

„Die Fortbildung war extrem praxisnah. Besonders der Austausch über reale Schadensfälle an Regalanlagen hat unserem Team geholfen, Risiken im Lager ab morgen viel schneller zu klassifizieren.“

Dipl.-Ing. Andreas Schmidt
Leiter Logistik & Arbeitssicherheit

Fachkompetenz für die Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen

Unsere Qualifizierung zur Befähigten Person zur Prüfung von Baumaschinen vermittelt Ihnen praxisnah alle rechtlichen Vorgaben (nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV-Regelwerken), technische Grundlagen sowie das nötige prüfpraktische Know-how.

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Aktuelles Regelwerk & Rechtssicherheit

Erhalten Sie einen fundierten Überblick über alle relevanten Gesetze, Verordnungen und DGUV-Regelwerke. Wir vermitteln Ihnen die rechtlichen Vorgaben nach BetrSichV (§ 14), TRBS 1203, DGUV Regel 100-500 und DGUV Information 209-091, damit Sie Prüfungen im Betrieb absolut rechtssicher und haftungsfrei durchführen.

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Praxisnahes Wissen aus dem Alltag

Unsere Fachreferenten verbinden theoretisches Wissen zur Schadensbeurteilung mit langjähriger Praxiserfahrung aus dem Werkstatt- und Baustellenalltag. Sie lernen praxiserprobte Prüfmethoden zur Beurteilung von verkehrs- und arbeitssicheren Zuständen an Hydraulikanlagen, Bremsen, Schutzeinrichtungen (ROPS/FOPS), Schnellwechslern und Anbaugeräten.

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Mehr Sicherheit

Lernen Sie, Baumaschinen fachgerecht auf sicherheitsrelevante Mängel zu prüfen, rechtssicher in Prüfbüchern oder digitalen Prüfsystemen zu dokumentieren und Prüfplaketten ordnungsgemäß zu erteilen. So gewährleisten Sie die Betriebssicherheit Ihrer Arbeitsmittel und vermeiden teure Bußgelder oder Regressansprüche.

Wissen aktualisieren.
Sicherheit erhöhen.

Die Ausbildung bietet Ihnen praxisnah alle wichtigen rechtlichen Grundlagen, Prüfstandards und technischen Informationen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit als Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen.

Der Ausbildungs-Ablauf im Detail

Erfüllen Sie mühelos die gesetzlichen Betreiberpflichten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), setzen Sie die Anforderungen an regelmäßige Fahrzeugprüfungen nach den relevanten DGUV-Regelwerken (DGUV Vorschrift 70 / DGUV Grundsatz 308-002) exakt um und behalten Sie herstellerspezifische Normen sowie technische Prüfkriterien jederzeit sicher im Griff.

Tag 1

Theoretische Grundausbildung & Fachwissen

Theorieeinheit (Ganztägig)

Recht & Verantwortung:

Gesetzliche Vorgaben zur wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln und Baumaschinen (BetrSichV, ArbSchG, TRBS 1203, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-091). Zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten der schriftlich bestellten Befähigten Person (Sachkundiger).

Technik & Prüfkriterien:

Systematische Einführung in die baumaschinenspezifische Prüfung. Prüfkriterien für Hydraulikanlagen, Lenk- und Bremsanlagen, Fahrwerke (Raupen-/Räderfahrwerke), Fahrerkabinen, Schutzaufbauten (ROPS/FOPS) sowie Not-Aus- und Sicherheitseinrichtungen.

Sicherheitsrelevante Bauteile & Anbaugeräte im Fokus:

Analyse typischer Verschleiß- und Schadensbilder an Baggerlöffeln, Radladerschaufeln, Schnellwechselsystemen, Bolzen- und Lagerstellen sowie Hebzeugeinrichtungen zum sicheren Lastbetrieb im Tief- und Hochbau.

Abschluss Tag 1:

Schriftliche theoretische Abschlussprüfung (Multiple-Choice-Test) zur Nachweisführung der erworbenen Fachkunde als Befähigte Person.

Tag 2

Praxisnahes Fahrtraining & Prüfung:

Praxiseinheit & Abnahme

Der zweite Tag widmet sich ganz der konkreten Umsetzung des theoretischen Wissens direkt an realen Baumaschinen (z. B. Bagger, Radlader, Verdichtungsgeräte).

Prüfpraxis vor Ort:

Praktische Einweisung in die systematische Zustandskontrolle. Durchführung eigenständiger Sicht- und Funktionsprüfungen an Testmaschinen (z. B. Dichtheitsprüfung der Hydraulik, Kontrolle von Rissbildungen an Tragkonstruktionen, Abfahr- und Funktionskontrolle) unter Anleitung unserer Experten.

Mangelbewertung & Schadensbeurteilung:

Erkennen und Bewerten sicherheitsrelevanter Verschleißerscheinungen und Beschädigungen. Einteilung in Mangelklassen (z. B. geringfügiger Mangel, wesentlicher Mangel, Stilllegung/Betriebsverbot) sowie Grundsätze für Instandsetzung und Wiederprüfung.

Rechtssichere Dokumentation & Prüfplakette:

Ordnungsgemäßes Erstellen und Ausfüllen von Prüfprotokollen und Prüfbüchern (analog & digital), Vergabe der Prüfplakette und rechtssichere Archivierung. Seminarabschluss mit Erfahrungsaustausch für den Transfer in den betrieblichen Alltag.

Ihr Nutzen als Unternehmen und Teilnehmer

Rechtssicherheit: Vollständige Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflicht nach BetrSichV (§ 14), TRBS 1203 und DGUV Regel 100-500. Schützt Geschäftsführung, Bauleiter und Fuhrparkverantwortliche direkt vor Haftung, Regress und Bußgeldern.

Unfallprävention: Mängel an Hydraulik, Bremsen oder Tragkonstruktionen frühzeitig erkennen. Das verhindert schwere Arbeitsunfälle und senkt teure Maschinenausfälle sowie Reparaturkosten.

Offizieller Qualifikationsnachweis: Erwerb der theoretischen und praktischen Fachkunde zur direkten schriftlichen Bestellung als „Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen“ (Sachkundiger) im eigenen Betrieb oder als Dienstleister beim Kunden.

Rahmendaten

Dauer2 Tage
ZertifikatOffizieller Qualifikationsnachweis / Zertifikat zur „Befähigten Person für die Prüfung von Baumaschinen“ gemäß BetrSichV, TRBS 1203 & DGUV Regel 100-500
OptionalVerpflegungspauschale & Nachschlagewerk

Wählen Sie Ihr Modell

Online:
Maximale Flexibilität: Theorie wann und wo Sie wollen, Praxis mit unseren Experten vor Ort.
bald verfügbar

In Präsenz:
Intensiv, persönlich, praxisnah – Theorie und Praxis an einem Ort mit erfahrenen Ausbildern.
950,00 EUR

Gruppenunterricht gewünscht?

Ab 5 Teilnehmern führen wir die Ausbildung auch im Gruppenformat und auf Wunsch flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen als Inhouse-Seminar durch.

Jetzt Fortbildung buchen

Nutzen Sie unser Formular oder kontaktieren Sie uns direkt. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Seminartermins.

Telefon
02235 47047-0

Email
info@rst-ib.de

Standort
Albert-Einstein-Ring 13
50374 Erftstadt

Datenschutz

Für wen ist die Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Baumaschinen geeignet?

Die Qualifizierung richtet sich an alle Personen, die gewerblich genutzte Baumaschinen (z. B. Bagger, Radlader, Dumper, Verdichtungsgeräte) im Betrieb oder als Dienstleister selbstständig, rechtssicher und regelmäßig nach BetrSichV (§ 14), TRBS 1203 und den relevanten DGUV-Regelwerken prüfen sollen.

Werkstatt-, Service- & Instandhaltungspersonal

Mitarbeiter aus Bauhof, Instandhaltung, Baumaschinenwerkstatt, Maschinenvermietung und Servicebetrieben, die den Fuhrpark betreuen, reparieren und die wiederkehrenden UVV-Prüfungen an Baumaschinen eigenständig und rechtssicher durchführen müssen.

Fachkräfte, Mechaniker & Servicetechniker

Land- und Baumaschinenmechatroniker, Industriemechaniker, Schlosser, Monteure oder erfahrene Maschinisten, die sich mit dieser anerkannten Qualifikation spezialisieren, als Sachkundiger für Baumaschinen Verantwortung übernehmen und ihren beruflichen Marktwert steigern wollen.

Sicherheitsverantwortliche & Bauleiter

Bauleiter, Werkstattleiter, Bauhofleiter, Unternehmer sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Sicherheitsbeauftragte, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Prüffristen festlegen und ihrer gesetzlichen Betreiber-, Organisations- und Fürsorgepflicht lückenlos nachkommen wollen.

Eindrücke aus unseren Schulungen

Erleben Sie den optimalen Mix aus Theorie und praktischer Anwendung. Unsere Bildergalerie zeigt Ihnen Impressionen aus den Ausbildungen und dem realitätsnahen Unterricht.

Zwei Personen mit Warnwesten stehen im Lagerhaus mit Holzpaletten, Regalen und Geräten unter einem Dach mit Oberlichtern.
Ein Gabelstapler transportiert Holzpaletten vor einem Lagerhaus, mehrere Personen mit Warnwesten beobachten bei klarem Wetter.
Große Lagerhalle mit Regalen voller Kartons, Gabelstaplern, Palettenstapel mit Leitkegel und rotem Hubwagen unter Dachfenster.
Gelber Gabelstapler steht in Lagerhalle neben gestapelten Kartons, Paletten und Industrieausrüstung.
Mehrere Arbeiter mit gelben Warnwesten bedienen Gabelstapler und rote Teleskoplader, bewegen Holzpaletten vor Industriehalle.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.
Ein Gabelstapler transportiert einen orangefarbenen Schutzkorb und Paletten vor einer Lagerhalle, die vier Personen in Warnwesten beobachten.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Ausbildung

Ist diese Ausbildung zur Befähigten Person behördlich anerkannt?

Ja. Die Qualifizierung erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 14) und der TRBS 1203. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein offizielles Zertifikat, das Sie als rechtssicher ausgebildete „Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen“ (Sachkundiger) ausweist und die Grundlage für Ihre schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber bildet.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme erfüllen?

Gemäß TRBS 1203 müssen Teilnehmer über eine einschlägige technische Berufsausbildung (z. B. Land- und Baumaschinenmechatroniker, Schlosser, Mechaniker) oder eine mehrjährige praktische Erfahrung im Umgang mit, der Wartung oder dem Betrieb von Baumaschinen verfügen. Dies stellt sicher, dass die nötigen technischen Grundkenntnisse vorhanden sind.

Welche Maschinen darf ich nach dem Lehrgang eigenständig prüfen?

Sie sind befähigt, die wiederkehrenden Prüfungen an allen gängigen Erdbaumaschinen und Baugeräten (u. a. Bagger, Radlader, Dumper, Planierraupen und Verdichtungsgeräte) gemäß DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-091 sowie Herstellervorgaben durchzuführen und rechtssicher im Prüfbuch zu dokumentieren.

Weitere Lehrgänge

Als ganzheitlicher Schulungspartner qualifizieren wir Ihr Team in allen kritischen Bereichen der internen Logistik und des industriellen Arbeitsschutzes.

Regale

Flurförderzeuge

Teleskopmaschinen

Erdbaumaschinen

Hubarbeitsbühnen

Krane

Fahrzeuge

Container

PSA

Ladungssicherung

Steigleitern