Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen und fahrerlosen Transportsystemen

Zur Erlangung der theoretischen und praktischen Fachkunde für die wiederkehrende Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27) sowie DGUV Information 208-004 und FEM 4.004.

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Konditionen & Termine

Investition

950,00 EUR

Gerne erstellen wir Ihnen auch Angebote für Inhouse-Gruppenschulungen

Termine

26.-27.11.2026
25.-26.02.2027
01.-02.07.2027

Präsenz: Für einzelne TeilnehmerInnen oder im Gruppenunterricht

Das sagen Teilnehmer

„Die Fortbildung war extrem praxisnah. Besonders der Austausch über reale Schadensfälle an Regalanlagen hat unserem Team geholfen, Risiken im Lager ab morgen viel schneller zu klassifizieren.“

Dipl.-Ing. Andreas Schmidt
Leiter Logistik & Arbeitssicherheit

Fachkompetenz für die Prüfung von Flurförderzeugen

Unsere Qualifizierung zur zur Prüfung befähigten Person für Flurförderzeuge vermittelt Ihnen praxisnah alle rechtlichen Vorgaben (nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Vorschrift 68), technische Grundlagen sowie das nötige prüfpraktische Know-how für die rechtssichere, fachgerechte und dokumentierte Zustandskontrolle von Flurförderzeugen und deren Anbaugeräten (gemäß DGUV Information 208-004 / FEM 4.004).

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Aktuelles Regelwerk

Erhalten Sie einen Überblick über relevante Normen und gesetzliche Anforderungen.

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Praxisnahes Wissen

Unsere Experten verbinden theoretisches Wissen zur Schadensbeurteilung mit praktischen Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag der Prüfung von Flurförderzeugen.

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Mehr Sicherheit

Lernen Sie, fachgerecht auf Mängel zu prüfen, rechtssicher zu dokumentieren und den nachhaltigen sowie sicheren Umgang mit Ihren Arbeitsmitteln zu gewährleisten.

Wissen aktualisieren.
Sicherheit erhöhen.

Die Ausbildung bietet Ihnen alle wichtigen Informationen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit als befähigte Person für die Prüfung von Containern.

Der Ausbildungs-Ablauf im Detail

Verschaffen Sie sich absolute Rechtssicherheit: Erfüllen Sie mühelos die aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), setzen Sie die Anforderungen an Prüfprozesse nach den relevanten DGUV-Regelwerken (DGUV Vorschrift 68, DGUV Information 208-004) sowie FEM 4.004 exakt um und behalten Sie herstellerspezifische Normen sowie technische Kriterien jederzeit sicher im Griff.

Tag 1

Theoretische Grundausbildung & Fachwissen

Theorieeinheit (Ganztägig)

Recht & Verantwortung:

Gesetzliche Vorgaben zur wiederkehrenden Prüfung von Flurförderzeugen (BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 68). Haftungsfragen, Veranlassung der Prüfung, Gefährdungsbeurteilungen sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten der vom Arbeitgeber beauftragten Befähigten Person.

Technik & Sicherheit:

Einführung in den Containerbetrieb. Kennenlernen von sicherheitstechnischen Einrichtungen, Kennzeichnungen und Anforderungen an verschiedene Container- und Muldenarten.

Gefahren im Fokus:

Analyse von Unfallgefahren und aktuellen Sicherheitsaspekten im Umgang mit Containern. Richtlinien zum Packen, Sichern und zur Ladungssicherung zur aktiven Unfallvermeidung im betrieblichen Alltag.

Abschluss Tag 1:

Schriftliche theoretische Prüfung (Multiple-Choice-Test).

Tag 2

Praxisnahes Fahrtraining & Prüfung:

Praxiseinheit & Abnahme

Der zweite Tag widmet sich ganz der konkreten Umsetzung des theoretischen Wissens direkt am Objekt.

Prüfpraxis vor Ort:

Praktische Einweisung in die Zustandskontrolle. Durchführung von Sicht- und Funktionsprüfungen an Containern unter Anleitung.

Wartung & Schadensbeurteilung:

Erkennen typischer, sicherheitsrelevanter Fehlerquellen und Mängel. Grundsätze für die fachgerechte Wartung, Pflege und Instandhaltung.

Dokumentation & Austausch:

Erstellung rechtssicherer Prüfprotokolle. Abschluss des Seminars mit einer Diskussionsrunde und wertvollem Erfahrungsaustausch für die Praxis.

Ihr Nutzen als Unternehmen und Teilnehmer

Rechtssicherheit: Lückenlose Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflichten (mindestens einmal pro Jahr) gemäß BetrSichV und Berufsgenossenschaften.

Unfallprävention: Drastische Senkung des Risikos von Personen- und Sachschäden durch geschultes Gefahrenbewusstsein und fachgerechte Wartung.

Zusatzqualifikation: Fundiertes Know-how in Theorie und Praxis zur offiziellen Bestellung als „Befähigte Person“.

Rahmendaten

Dauer2 Tage
ZertifikatZur Prüfung befähigte Person von Flurförderzeugen
gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 68, DGUV Information 208-004 und FEM 4.004
OptionalVerpflegungspauschale & Nachschlagewerk

Wählen Sie Ihr Modell

Online:
Maximale Flexibilität: Theorie wann und wo Sie wollen, Praxis mit unseren Experten vor Ort.
Bald verfügbar

In Präsenz:
Intensiv, persönlich, praxisnah – Theorie und Praxis an einem Ort mit erfahrenen Ausbildern.
950,00 EUR

Gruppenunterricht gewünscht?

Ab 5 Teilnehmern führen wir die Ausbildung auch im Gruppenformat und auf Wunsch flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen als Inhouse-Seminar durch.

Jetzt Fortbildung buchen

Nutzen Sie unser Formular oder kontaktieren Sie uns direkt. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Seminartermins.

Telefon
02235 47047-0

Email
info@rst-ib.de

Standort
Albert-Einstein-Ring 13
50374 Erftstadt

Datenschutz

Für wen ist die Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen geeignet?

Die Ausbildung ist für alle Personen geeignet, die im betrieblichen Umfeld die regelmäßige, rechtssichere Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Flurförderzeugen selbstständig durchführen sollen.

Logistik-, Entsorgungs- & Betriebspersonal

Mitarbeiter aus Abfallwirtschaft, Containerdiensten, Logistik, Handwerk, Montage und Produktion, die im betrieblichen Alltag Gabelstapler bedienen, instand halten und rechtlich abgesichert nach DGUV/BetrSichV prüfen müssen.

Karriereförderer & Facharbeiter

Handwerker, Monteure, Meister oder Quereinsteiger, die sich mit dieser anerkannten Zusatzqualifikation spezialisieren, mehr Verantwortung im Betrieb übernehmen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gezielt verbessern wollen.

Sicherheitsverantwortliche & Führungskräfte

Betriebsingenieure, Betriebsleiter, Meister oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), die das nötige Fachwissen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen erlangen und ihrer gesetzlichen Fürsorge- und Organisationspflicht nachkommen wollen.

Eindrücke aus unseren Schulungen

Erleben Sie den optimalen Mix aus Theorie und praktischer Anwendung. Unsere Bildergalerie zeigt Ihnen Impressionen aus den Ausbildungen und dem realitätsnahen Unterricht.

Zwei Personen mit Warnwesten stehen im Lagerhaus mit Holzpaletten, Regalen und Geräten unter einem Dach mit Oberlichtern.
Ein Gabelstapler transportiert Holzpaletten vor einem Lagerhaus, mehrere Personen mit Warnwesten beobachten bei klarem Wetter.
Große Lagerhalle mit Regalen voller Kartons, Gabelstaplern, Palettenstapel mit Leitkegel und rotem Hubwagen unter Dachfenster.
Gelber Gabelstapler steht in Lagerhalle neben gestapelten Kartons, Paletten und Industrieausrüstung.
Mehrere Arbeiter mit gelben Warnwesten bedienen Gabelstapler und rote Teleskoplader, bewegen Holzpaletten vor Industriehalle.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.
Ein Gabelstapler transportiert einen orangefarbenen Schutzkorb und Paletten vor einer Lagerhalle, die vier Personen in Warnwesten beobachten.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fortbildung

Wie lange ist das Zertifikat (Befähigungsnachweis) gültig und muss die Ausbildung wiederholt werden?

Das nach der Schulung ausgestellte Zertifikat zur „Befähigten Person“ ist grundsätzlich unbefristet gültig. Um den Status als Befähigte Person nach TRBS 1203 aufrechtzuerhalten, fordert der Gesetzgeber jedoch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie regelmäßige Weiterbildung. Das bedeutet, dass die Prüfperson regelmäßig Container prüfen und sich über Änderungen im Regelwerk auf dem Laufenden halten muss. Zudem ist der Arbeitgeber gemäß DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer für die Ausbildung erfüllen?

Um die Qualifikation zur Befähigten Person zu erlangen und rechtssicher bestellt zu werden, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Berufliche Voraussetzungen: Der Teilnehmer muss über eine passende Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine nachgewiesene zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen, die ihn prinzipiell dazu befähigt, technische Arbeitsmittel zu beurteilen (z. B. Schlosser, Kfz-Mechatroniker, Meister, Techniker oder langjährige Erfahrung im Containerdienst).
  • Eignung: Körperliche und geistige Eignung für Prüftätigkeiten vor Ort (u. a. ausreichendes Sehvermögen zur Schadensbeurteilung wie Haarrisse oder Verformungen).
  • Sprachkenntnisse: Für den regulären Präsenzunterricht sind ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich, da rechtliche Vorschriften verstanden und Prüfprotokolle rechtssicher ausgefüllt werden müssen.

Wir möchten jedoch jedem Betrieb die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen und bieten dafür flexible Lösungen an:

  • Theorie flexibel im eigenen Tempo: Über unsere Online-Ausbildungsakademie können die theoretischen Inhalte flexibel in Eigenregie erarbeitet werden. Dies ermöglicht es den Teilnehmenden, den Lernstoff in Ruhe und bei Bedarf mit Unterstützung eines eigenen Dolmetschers oder Übersetzungshilfen durchzugehen.
  • Praxis & Austausch vor Ort: Für den praktischen Teil und die Übungen am Container stellen Sie als Arbeitgeber dem Teilnehmenden einfach einen Dolmetscher oder eine sprachkundige Person aus Ihrem Betrieb an die Seite. So stellen wir gemeinsam eine reibungslose und sichere Kommunikation bei der Mängelprüfung sicher.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu fremdsprachigen Schulungen einfach direkt an. Wir finden die passende Lösung für Ihr Team!

Dürfen meine Mitarbeiter nach bestandener Prüfung sofort im Betrieb Gabelstapler prüfen?

Nein, noch nicht ganz. Das Zertifikat bescheinigt die theoretische und praktische Fachkunde. Damit der Mitarbeiter rechtssicher als Prüfer agieren kann, muss der Arbeitgeber noch zwei Schritte durchführen:

  1. Die formelle Bestellung: Der Unternehmer muss den Mitarbeiter offiziell und schriftlich zur „Befähigten Person für die Prüfung von Flurförderzeugen“ im eigenen Betrieb ernennen und beauftragen.
  2. Unternehmensspezifische Einweisung: Der Mitarbeiter muss in die betriebseigenen Abläufe eingewiesen werden – beispielsweise in das interne Dokumentationssystem (digitale Erfassung oder Prüfbücher) sowie in die spezifischen Gefährdungsbeurteilungen des Betriebs.

Weitere Lehrgänge

Als ganzheitlicher Schulungspartner qualifizieren wir Ihr Team in allen kritischen Bereichen der internen Logistik und des industriellen Arbeitsschutzes.

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