Konditionen & Termine
Investition
ab 79,00 €*
*netto, E-Learning
Gerne erstellen wir Ihnen auch Angebote für Inhouse-Gruppenschulungen
Termine 2026
Individuell auf Anfrage
Online oder in Präsenz
Fachkompetenz für sichere Bedienung von Gabelstaplern
Unsere jährliche Unterweisung für Bediener von Flurförderzeugen (FFZ) frischt praxisnah alle rechtlichen Vorgaben nach DGUV, die physikalischen Grundlagen sowie das nötige Sicherheitsbewusstsein Ihrer Fahrer auf.
Aktuelles Regelwerk & Rechtssicherheit
Bringen Sie das Wissen Ihrer Bediener auf den neuesten Stand. Wir vermitteln einen kompakten Überblick über relevante Normen, gesetzliche Neuerungen und die Unfallverhütungsvorschriften nach ArbSchG (§ 12) und DGUV Vorschrift 1 (§ 4). Damit erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzliche Nachweispflicht lückenlos.
Praxisnahes Wissen
Unsere Experten verbinden theoretische Auffrischung mit realen Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag. Wir analysieren typische Fehlerquellen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter gezielt für Gefahren. Das baut „Betriebsblindheit“ aktiv ab und sorgt für ein geschärftes Gefahrenbewusstsein im täglichen Einsatz.
Mehr Sicherheit
Die Unterweisung festigt das richtige Verhalten in kritischen Situationen und erinnert an den verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten. Das schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern sorgt auch für einen schonenden, nachhaltigen Umgang mit Ihren Flurförderzeugen und Regalanlagen, was teure Ausfälle und Reparaturen verhindert.
Wissen aktualisieren.
Sicherheit erhöhen.
Die jährliche Unterweisung bietet Ihnen kompakt zusammengefasst alle wichtigen Informationen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit als Gabelstapler-Fahrer.
Der Ablauf Ihrer jährlichen Unterweisung
Wir passen uns Ihren betrieblichen Abläufen an. Die jährliche Unterweisung führen wir entweder flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen, an unserem modernen Schulungsstandort oder digital durch.
1 Tag
Inhaltliche Stationen
Rechtliche Grundlagen & Neuerungen:
Rechtlicher Rahmen
Wir starten mit einem kompakten Update: Welche gesetzlichen Änderungen gibt es im Arbeitsschutz? Wir frischen die Pflichten von Arbeitgebern und Bedienern nach ArbSchG, BetrSichV und den DGUV-Vorschriften auf.
Fahrzeugtechnik & Standsicherheit
Technik & Physik
Hier gehen wir an die physikalischen Grenzen: Wie verhält sich der Schwerpunkt bei Lastaufnahme? Wir wiederholen das Lastdiagramm, besprechen die Standsicherheit und die tägliche Einsatzprüfung.
Gefahrenbereiche & sicherer Betrieb
Praxis & Gefahren
Der Fokus liegt auf der Unfallvermeidung: Verhalten in engen Gängen, Sichteinschränkungen, Umgang mit Fußgängern im Lager und das Befahren von Regalanlagen oder Rampen.
Spezialthemen & Ladungssicherung
Sonderfälle
Je nach Ihrem Bedarf besprechen wir den sicheren Umgang mit Anbaugeräten, das richtige Sichern von Sonderlasten sowie die Besonderheiten beim Laden von Batterien oder beim Tanken.
Lernerfolgskontrolle & Dokumentation
Wissens-Check
Die Unterweisung schließt mit einer kurzen, gemeinsamen Verständniskontrolle ab. Nach erfolgreichem Abschluss tragen wir die Unterweisung in die Fahrausweise ein und stellen die Zertifikate aus.
Ihr Nutzen als Unternehmen und Teilnehmer
Rechtssicherheit: Kompletter Haftungsschutz nach ArbSchG und DGUV.
Weniger Ausfälle: Sinkende Unfallzahlen sichern den reibungslosen Betriebsablauf.
Geringere Kosten: Schonenderer Umgang mit Fahrzeugen, Regalen und Waren.
Maximale Flexibilität: Effiziente Schulung online oder in Präsenz.
Mehr Fahrsicherheit: Routinefehler abbauen und Gefahren im Lager rechtzeitig erkennen.
Gesundheitsschutz: Aktive Unfallvermeidung am eigenen Arbeitsplatz.
Rahmendaten
| Dauer | 1 Tag |
| Zertifikat | gem. DGUV V 1 (§ 4), DGUV V 68, DGUV G 308-001, ArbSchG § 12, BetrSichV § 12 |
Gruppenunterricht gewünscht?
Ab 5 Teilnehmern führen wir die Unterweisung auch im Gruppenformat und auf Wunsch flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen als Inhouse-Seminar durch.
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Für wen ist die jährliche Unterweisung für Bediener von Flurförderzeugen geeignet ?
Die jährliche Unterweisung ist keine freiwillige Weiterbildung, sondern eine gesetzliche Pflicht für alle Mitarbeiter, die im Betrieb mit Flurförderzeugen arbeiten. Sie richtet sich an alle Unternehmen, die Gabelstapler oder Hubwagen einsetzen, um die Sicherheit im Lager dauerhaft zu gewährleisten und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung auszuschließen.
Staplerfahrer & Bediener von Flurförderzeugen
Die Schulung ist für alle Mitarbeiter verpflichtend, die bereits im Besitz eines gültigen Fahrausweises (Staplerscheins) für Flurförderzeuge sind. Sie dient dazu, Routinefehler abzubauen, das Sicherheitsbewusstsein frisch zu halten und über neue rechtliche oder betriebliche Vorgaben zu informieren.
Unternehmen, Logistikleiter & Sicherheitsbeauftragte
Aus betrieblicher Sicht betrifft die Unterweisung alle Arbeitgeber, Abteilungsleiter und Sicherheitsfachkräfte in Industrie, Handwerk, Logistik und Handel. Als Unternehmer tragen Sie die gesetzliche Verantwortung dafür, dass Ihre Bediener mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Mit dieser Schulung kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fürsorge- und Dokumentationspflicht (nach ArbSchG und DGUV) einfach und rechtssicher nach.
Quereinsteiger, Gelegenheitsfahrer & Saisonkräfte
Auch Mitarbeiter, die Flurförderzeuge nur gelegentlich, beispielsweise zum Be- und Entladen von LKW oder für kurze Transporte im Betrieb nutzen, müssen zwingend einmal jährlich unterwiesen werden. Gerade bei Gelegenheitsfahrern und Saisonkräften ist das Unfallrisiko durch mangelnde Fahrpraxis erhöht. Die Unterweisung sorgt dafür, dass auch diese Personengruppe sicher und unfallfrei agiert.
Eindrücke aus unseren Schulungen
Erleben Sie den optimalen Mix aus Theorie und praktischer Anwendung. Unsere Bildergalerie zeigt Ihnen Impressionen aus den Ausbildungen und dem realitätsnahen Unterricht.








Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundausbildung
Ja, die Unterweisung ist eine strikte gesetzliche Pflicht. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 1 (§ 4) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.
Die Konsequenzen bei Missachtung sind gravierend:
- Haftungsrisiko: Bei einem Arbeitsunfall ohne gültigen Unterweisungsnachweis drohen dem Arbeitgeber und den verantwortlichen Führungskräften zivil- und strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.
- Regressansprüche: Berufsgenossenschaften können die Kostenübernahme verweigern und den Arbeitgeber in Regress nehmen.
- Bußgelder: Die Gewerbeaufsicht kann bei Prüfungen empfindliche Bußgelder verhängen.
Eine Unterweisung ist maximal 12 Monate gültig. Sie muss zwingend mindestens einmal pro Kalenderjahr wiederholt werden.
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Unterweisung sofort und außerhalb des Jahresrhythmus durchgeführt werden muss (sogenannte anlassbezogene Unterweisung):
- Nach einem Beinahe-Unfall oder einem tatsächlichen Unfall im Betrieb.
- Bei der Einführung neuer Flurförderzeuge oder geänderter Arbeitsabläufe.
- Bei der Zuweisung eines neuen Aufgabenbereichs oder Arbeitsplatzes für den Bediener.
- Nach längerer Abwesenheit des Mitarbeiters (z. B. nach Elternzeit oder längerer Krankheit).
Nein, die jährliche Unterweisung und der Fahrausweis (Staplerschein) sind zwei rechtlich völlig unterschiedliche Dokumente, die einander nicht ersetzen können.
- Der Fahrausweis (Grundausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001): Dies ist die einmalige „Fahrerlaubnis“. Sie dokumentiert, dass der Bediener die grundsätzliche Theorie und Praxis zum Steuern eines Flurförderzeugs erlernt und per Prüfung bestanden hat. Ein einmal erworbener Staplerschein verfällt in der Regel nicht.
- Die jährliche Unterweisung (Auffrischung nach DGUV Vorschrift 1): Sie ist die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Sicherheitsauffrischung. Selbst der erfahrenste Fahrer mit einem jahrzehntealten Staplerschein darf nicht im Betrieb fahren, wenn die jährliche Unterweisung abgelaufen ist.
Kurz gesagt: Für den rechtssicheren Betrieb eines Flurförderzeugs in Ihrem Unternehmen müssen Ihre Mitarbeiter beides vorweisen. Den einmalig erworbenen Fahrausweis und den Nachweis über die jährliche Unterweisung (nicht älter als 12 Monate).
Weitere Lehrgänge
Als ganzheitlicher Schulungspartner qualifizieren wir Ihr Team in allen kritischen Bereichen der internen Logistik und des industriellen Arbeitsschutzes.
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