Konditionen & Termine
Investition
ab 39,00 €*
*netto, E-Learning
Gerne erstellen wir Ihnen auch Angebote für Inhouse-Gruppenschulungen
Termine 2026
Individuell auf Anfrage
Online oder in Präsenz
Fachkompetenz für sichere Bedienung von Ladungssicherung
Unsere jährliche Unterweisung für Bediener von Ladungssicherung frischt praxisnah alle rechtlichen Vorgaben nach DGUV, die physikalischen Grundlagen sowie das nötige Sicherheitsbewusstsein auf.
Aktuelles Regelwerk & Rechtssicherheit
Bringen Sie das Wissen Ihrer Bediener auf den neuesten Stand. Wir vermitteln einen kompakten Überblick über relevante Normen, gesetzliche Neuerungen und die Unfallverhütungsvorschriften nach ArbSchG (§ 12) und DGUV Vorschrift 1 (§ 4). Damit erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzliche Nachweispflicht lückenlos.
Praxisnahes Wissen
Unsere Experten verbinden theoretische Auffrischung mit realen Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag. Wir analysieren typische Fehlerquellen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter gezielt für Gefahren. Das baut „Betriebsblindheit“ aktiv ab und sorgt für ein geschärftes Gefahrenbewusstsein im täglichen Einsatz.
Mehr Sicherheit
Die Unterweisung festigt das richtige Verhalten in kritischen Situationen und erinnert an den verantwortungsvollen Umgang mit den Arbeitsmitteln. Das schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern sorgt auch für einen schonenden, nachhaltigen Umgang, was teure Ausfälle und Reparaturen verhindert.
Wissen aktualisieren.
Sicherheit erhöhen.
Die jährliche Unterweisung bietet Ihnen kompakt zusammengefasst alle wichtigen Informationen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit.
Der Ablauf Ihrer jährlichen Unterweisung
Wir passen uns Ihren betrieblichen Abläufen an. Die jährliche Unterweisung führen wir entweder flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen, an unserem modernen Schulungsstandort oder digital durch.
1 Tag
Inhaltliche Stationen
Rechtliche Grundlagen & Neuerungen:
Verantwortung und Haftung
Wir starten mit einem kompakten Update: Wer haftet wofür? Wir frischen die Pflichten von Absender, Verlader, Fahrzeughalter und Fahrer nach StVO (§ 22), StVZO, HGB und den DGUV-Vorschriften auf und besprechen aktuelle rechtliche Änderungen.
Physikalische Kräfte & Fahrzeugtechnik
Kräfte & Stabilität
Hier gehen wir an die physikalischen Grenzen: Welche Kräfte (Massenkraft, Reibungskraft, Fliehkraft) wirken beim Anfahren, Bremsen und in Kurven auf die Ladung? Wir wiederholen die Bedeutung des Fahrzeugschwerpunkts und die maximale Nutzlast der Transportfahrzeuge.
Zurrmittel & Methoden der Sicherung
Praxis & Technik
Der Fokus liegt auf dem richtigen Handwerk: Wann nutzen wir Kraftschluss (Niederzurren) und wann Formschluss (Blockieren, Diagonalzurren)? Wir prüfen den Zustand von Zurrgurten, Antirutschmatten, Sperrbalken und Zurrpunkten und besprechen das Ablegereife-Protokoll (Wann muss ein Gurt entsorgt werden?).
Spezialthemen & Ladungssicherung
Sonderfälle
Je nach Ihrem Bedarf besprechen wir den sicheren Umgang mit kippgefährdeter Ladung, Gefahrgut (ADR), ungleichmäßiger Gewichtsverteilung (Lastverteilungsplan) sowie das Verhalten bei Transporten auf unebenem Gelände oder Rampen.
Lernerfolgskontrolle & Dokumentation
Wissens-Check
Die Unterweisung schließt mit einer kurzen, gemeinsamen Verständniskontrolle ab. Nach erfolgreichem Abschluss dokumentieren wir die Unterweisung rechtssicher und stellen die gesetzlich vorgeschriebenen Teilnahmezertifikate aus.
Ihr Nutzen als Unternehmen und Teilnehmer
Rechtssicherheit: Kompletter Haftungsschutz für Unternehmer, Verlader und Fahrer nach § 22 StVO, HGB, ArbSchG und DGUV.
Weniger Transportschäden: Korrekt gesicherte Ladung verhindert kostspielige Waren- und Sachschäden während des Transports.
Keine Bußgelder: Schutz vor teuren Strafen, Fahrverboten oder Punktgewinnen bei polizeilichen Verkehrskontrollen.
Maximale Flexibilität: Effiziente und praxisnahe Schulung – flexibel online oder direkt bei Ihnen als Präsenz-Unterweisung.
Mehr Verladesicherheit: Routinefehler (wie der „blinde“ Verlass auf ungeeignete Gurte) werden abgebaut, Gefahren beim Verladen rechtzeitig erkannt.
Gesundheitsschutz: Aktive Unfallvermeidung für das Ladepersonal und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Rahmendaten
| Dauer | 1 Tag |
| Zertifikat | gem. ArbSchG § 12, DGUV V 1 (§ 4), VDI 2700, StVO § 22 |
Wählen Sie Ihr Modell
Hybrid:
Maximale Flexibilität: Wann und wo Sie wollen.
39,00 EUR
Live:
Intensiv, persönlich, praxisnah. Theorie und Praxis an einem Ort mit erfahrenen Ausbildern.
auf Anfrage
Gruppenunterricht gewünscht?
Ab 5 Teilnehmern führen wir die Unterweisung auch im Gruppenformat und auf Wunsch flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen als Inhouse-Seminar durch.
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Nutzen Sie unser Formular oder kontaktieren Sie uns direkt. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Seminartermins.
Für wen ist die jährliche Unterweisung für Bediener von Ladungssicherung geeignet ?
Die jährliche Unterweisung ist keine freiwillige Weiterbildung, sondern eine gesetzliche Pflicht für alle Mitarbeiter, die im Betrieb mit dem Verladen, Sichern und Transportieren von Gütern betraut sind. Sie richtet sich an alle Unternehmen, die Transporte durchführen oder Waren verladen, um die Sicherheit auf den Verkehrswegen und im Lager dauerhaft zu gewährleisten und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung, Verlader und Fahrer auszuschließen.
Kraftfahrer, Verlader & Lagerpersonal
Die Schulung ist für alle Mitarbeiter verpflichtend, die im Betrieb oder auf der Straße aktiv Güter verladen, stauen und sichern. Sie dient dazu, gefährliche Routinefehler abzubauen, das Sicherheitsbewusstsein frisch zu halten und über neue rechtliche oder betriebliche Vorgaben zu informieren.
Unternehmen, Logistikleiter & Sicherheitsbeauftragte
Aus betrieblicher Sicht betrifft die Unterweisung alle Arbeitgeber, Abteilungsleiter, Fuhrparkmanager und Sicherheitsfachkräfte in Industrie, Handwerk, Logistik und Handel. Da das Gesetz bei mangelnder Ladungssicherung eine Mithaftung für Verlader und Unternehmer vorsieht, tragen Sie hier eine enorme Verantwortung. Mit dieser Schulung kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fürsorge-, Kontroll- und Dokumentationspflicht (nach StVO, HGB, ArbSchG und DGUV) einfach und rechtssicher nach.
Quereinsteiger, Gelegenheitslader & Saisonkräfte
Auch Mitarbeiter, die nur gelegentlich mit dem Packen von Transporteinheiten, dem Sichern von Sonderlasten oder dem Be- und Entladen von LKW betraut sind, müssen zwingend einmal jährlich unterwiesen werden. Gerade bei Gelegenheitskräften und Saisonarbeitern ist das Unfallrisiko durch mangelnde Routine erhöht. Die Unterweisung sorgt dafür, dass auch diese Personengruppe im Alltag Gefahren schnell erkennt und Ladungen vorschriftsmäßig sichert.
Eindrücke aus unseren Schulungen
Erleben Sie den optimalen Mix aus Theorie und praktischer Anwendung. Unsere Bildergalerie zeigt Ihnen Impressionen aus den Ausbildungen und dem realitätsnahen Unterricht.








Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundausbildung
Ja, die Unterweisung ist eine strikte gesetzliche Pflicht. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 1 (§ 4) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.
Die Konsequenzen bei Missachtung sind gravierend:
- Haftungsrisiko: Bei einem Arbeitsunfall ohne gültigen Unterweisungsnachweis drohen dem Arbeitgeber und den verantwortlichen Führungskräften zivil- und strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.
- Regressansprüche: Berufsgenossenschaften können die Kostenübernahme verweigern und den Arbeitgeber in Regress nehmen.
- Bußgelder: Die Gewerbeaufsicht kann bei Prüfungen empfindliche Bußgelder verhängen.
Eine Unterweisung ist maximal 12 Monate gültig. Sie muss zwingend mindestens einmal pro Kalenderjahr wiederholt werden.
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Unterweisung sofort und außerhalb des Jahresrhythmus durchgeführt werden muss (sogenannte anlassbezogene Unterweisung):
- Nach einem Beinahe-Unfall oder einem tatsächlichen Unfall im Betrieb.
- Bei der Einführung neuer Flurförderzeuge oder geänderter Arbeitsabläufe.
- Bei der Zuweisung eines neuen Aufgabenbereichs oder Arbeitsplatzes für den Bediener.
- Nach längerer Abwesenheit des Mitarbeiters (z. B. nach Elternzeit oder längerer Krankheit).
Nein, der Nachweis über eine Schulung zur Ladungssicherung (Grundausbildung) und die jährliche Unterweisung sind zwei rechtlich völlig unterschiedliche Bausteine, die einander nicht ersetzen können.
- Die Grundschulung (z. B. nach VDI 2700): Dies ist die Basisqualifikation. Sie dokumentiert, dass der Mitarbeiter die grundlegende Theorie und Praxis der Ladungssicherung (Berechnungen, Zurrarten, Physik) einmalig erlernt und verstanden hat. Dieser Nachweis (oft auch Teil der Berufskraftfahrer-Qualifikation) behält seine grundsätzliche Gültigkeit.
- Die jährliche Unterweisung (Auffrischung nach ArbSchG und DGUV): Sie ist die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Sicherheitsauffrischung direkt bezogen auf den Arbeitsplatz. Selbst der erfahrenste Verlader oder Kraftfahrer darf im Betrieb nicht mit Verladearbeiten betraut werden, wenn die jährliche Unterweisung abgelaufen ist.
Kurz gesagt: Für die rechtssichere Verladung in Ihrem Unternehmen müssen Ihre Mitarbeiter beides vorweisen: Das einmalig erlernte Fachwissen (Basisqualifikation) und den aktuellen Nachweis über die jährliche Unterweisung (nicht älter als 12 Monate).
Weitere Lehrgänge
Als ganzheitlicher Schulungspartner qualifizieren wir Ihr Team in allen kritischen Bereichen der internen Logistik und des industriellen Arbeitsschutzes.
Regale
Flurförderzeuge
Teleskopmaschinen
Erdbaumaschinen
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Ladungssicherung
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