Jährliche Unterweisung Bediener von Hubarbeitsbühnen

gem. ArbSchG §§ 12, 15, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 (Kap. 2.10) & DGUV Grundsatz 308-008

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Konditionen & Termine

Investition

ab 39,00 €*

*netto, E-Learning

Gerne erstellen wir Ihnen auch Angebote für Inhouse-Gruppenschulungen

Termine 2026

Individuell auf Anfrage

Online oder in Präsenz

Das sagen Teilnehmer

„Die Fortbildung war extrem praxisnah. Besonders der Austausch über reale Schadensfälle an Hubarbeitsbühnen hat unserem Team geholfen, Risiken im Lager ab morgen viel schneller zu klassifizieren.“

Dipl.-Ing. Andreas Schmidt
Leiter Logistik & Arbeitssicherheit

Fachkompetenz für sichere Bedienung von Hubarbeitsbühnen

Unsere jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen (HAB) frischt praxisnah alle rechtlichen Vorgaben nach DGUV, die physikalischen Grundlagen (wie Standsicherheit und Hebelkräfte) sowie das nötige Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter für das sichere Arbeiten in der Höhe auf.

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Aktuelles Regelwerk & Rechtssicherheit

Bringen Sie das Wissen Ihrer Bediener auf den neuesten Stand. Wir vermitteln einen kompakten Überblick über relevante Normen, gesetzliche Neuerungen und die Unfallverhütungsvorschriften nach ArbSchG (§ 12) und DGUV Vorschrift 1 (§ 4). Damit erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzliche Nachweispflicht lückenlos.

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Praxisnahes Wissen

Unsere Experten verbinden theoretische Auffrischung mit realen Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag. Wir analysieren typische Fehlerquellen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter gezielt für Gefahren. Das baut „Betriebsblindheit“ aktiv ab und sorgt für ein geschärftes Gefahrenbewusstsein im täglichen Einsatz.

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Mehr Sicherheit

Die Unterweisung festigt das richtige Verhalten in kritischen Situationen (z. B. beim Ausfall der Steuerung oder bei der Notabsenkung) und erinnert an den verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten. Das schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern sorgt auch für einen schonenden, nachhaltigen Umgang mit Ihren Hubarbeitsbühnen sowie den Schutz von Gebäudestrukturen und Anlagen, was teure Ausfälle und Sachschäden verhindert.

Wissen aktualisieren.
Sicherheit erhöhen.

Die jährliche Unterweisung bietet Ihnen kompakt zusammengefasst alle wichtigen Informationen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit als Hubarbeitsbühnen-Fahrer.

Der Ablauf Ihrer jährlichen Unterweisung

Wir passen uns Ihren betrieblichen Abläufen an. Die jährliche Unterweisung führen wir entweder flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen, an unserem modernen Schulungsstandort oder digital durch.

1 Tag

Inhaltliche Stationen

Rechtliche Grundlagen & Neuerungen:

Rechtlicher Rahmen

Wir starten mit einem kompakten Update: Welche gesetzlichen Änderungen gibt es im Arbeitsschutz? Wir frischen die Pflichten von Arbeitgebern und Bedienern nach ArbSchG, BetrSichV und den DGUV-Regelwerken (DGUV G 308-008) auf.

Fahrzeugtechnik & Standsicherheit

Technik & Physik

Hier gehen wir an die physikalischen Grenzen: Wie verhält sich der Schwerpunkt bei ausgefahrener Bühne, Windlasten oder Neigung? Wir wiederholen das Tragfähigkeitsdiagramm, besprechen die Standsicherheit durch Abstützung und die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung (inkl. Notablass).

Gefahrenbereiche & sicherer Betrieb

Praxis & Gefahren

Der Fokus liegt auf der Unfallvermeidung: Verhalten bei Sichteinschränkungen, das richtige Absperren des Gefahrenbereichs am Boden, Gefahren durch elektrischen Strom (Freileitungen) und das sichere Befahren von unebenem Gelände oder Rampen.

Spezialthemen & PSAgA

Sonderfälle

Je nach Ihrem Bedarf besprechen wir den korrekten Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), die Gefahr von Quetschungen an Decken- und Stahlstrukturen sowie den richtigen Umgang mit den verschiedenen Bühnentypen (Scheren-, Teleskop- oder Lkw-Bühnen).

Lernerfolgskontrolle & Dokumentation

Wissens-Check

Die Unterweisung schließt mit einer kurzen, gemeinsamen Verständniskontrolle ab. Nach erfolgreichem Abschluss tragen wir die Unterweisung in die Bedienerausweise ein und stellen die Zertifikate aus.

Ihr Nutzen als Unternehmen und Teilnehmer

Rechtssicherheit: Kompletter Haftungsschutz nach ArbSchG und DGUV.

Weniger Ausfälle: Sinkende Unfallzahlen sichern den reibungslosen Betriebsablauf.

Geringere Kosten: Schonenderer Umgang mit den Arbeitsbühnen sowie Vermeidung von teuren Schäden an Gebäudestrukturen, Hallendecken, Fassaden und Infrastruktur.

Maximale Flexibilität: Effiziente Schulung online oder in Präsenz.

Mehr Fahrsicherheit: Routinefehler abbauen und Gefahren im Lager rechtzeitig erkennen.

Gesundheitsschutz: Aktive Unfallvermeidung am eigenen Arbeitsplatz.

Rahmendaten

Dauer1 Tag
Zertifikatgem. DGUV V 1 (§ 4), DGUV R 100-500 (Kap. 2.10), DGUV G 308-008, ArbSchG § 12, BetrSichV § 12

Wählen Sie Ihr Modell

Online:
Maximale Flexibilität: Wann und wo Sie wollen.
39,00 EUR

In Präsenz:
Intensiv, persönlich, praxisnah – Theorie und Praxis an einem Ort mit erfahrenen Ausbildern.
auf Anfrage

Gruppenunterricht gewünscht?

Ab 5 Teilnehmern führen wir die Unterweisung auch im Gruppenformat und auf Wunsch flexibel direkt bei Ihnen im Unternehmen als Inhouse-Seminar durch.

Jetzt Fortbildung buchen

Nutzen Sie unser Formular oder kontaktieren Sie uns direkt. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Seminartermins.

Telefon
02235 47047-0

Email
info@rst-ib.de

Standort
Albert-Einstein-Ring 13
50374 Erftstadt

Datenschutz

Für wen ist die jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen geeignet ?

Die jährliche Unterweisung ist keine freiwillige Weiterbildung, sondern eine gesetzliche Pflicht für alle Mitarbeiter, die im Betrieb mit Hubarbeitsbühnen oder Hebebühnen arbeiten. Sie richtet sich an alle Unternehmen, die diese Geräte einsetzen, um die Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe dauerhaft zu gewährleisten und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung auszuschließen.

Bediener von Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen

Die Schulung ist für alle Mitarbeiter verpflichtend, die bereits im Besitz eines gültigen Bedienerausweises (Bühnenführerscheins) für Hubarbeitsbühnen sind. Sie dient dazu, Routinefehler im Höhenbetrieb abzubauen, das Sicherheitsbewusstsein frisch zu halten und über neue rechtliche oder betriebliche Vorgaben zu informieren.

Unternehmen, Logistikleiter & Sicherheitsbeauftragte

Aus betrieblicher Sicht betrifft die Unterweisung alle Arbeitgeber, Abteilungsleiter und Sicherheitsfachkräfte in Industrie, Handwerk, Logistik und Handel. Als Unternehmer tragen Sie die gesetzliche Verantwortung dafür, dass Ihre Bediener mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Mit dieser Schulung kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fürsorge- und Dokumentationspflicht (nach ArbSchG und DGUV) einfach und rechtssicher nach.

Quereinsteiger, Gelegenheitsfahrer & Saisonkräfte

Auch Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen nur gelegentlich nutzen – beispielsweise für seltene Wartungsarbeiten, Reparaturen an der Hallendecke oder saisonale Reinigungsarbeiten –, müssen zwingend einmal jährlich unterwiesen werden. Gerade bei Gelegenheitsbedienern ist das Unfallrisiko durch mangelnde Routine beim Arbeiten in der Höhe deutlich erhöht. Die Unterweisung sorgt dafür, dass auch diese Personengruppe im Ernstfall (z. B. bei der Notabsenkung) sicher und unfallfrei agiert.

Eindrücke aus unseren Schulungen

Erleben Sie den optimalen Mix aus Theorie und praktischer Anwendung. Unsere Bildergalerie zeigt Ihnen Impressionen aus den Ausbildungen und dem realitätsnahen Unterricht.

Zwei Personen mit Warnwesten stehen im Lagerhaus mit Holzpaletten, Regalen und Geräten unter einem Dach mit Oberlichtern.
Ein Gabelstapler transportiert Holzpaletten vor einem Lagerhaus, mehrere Personen mit Warnwesten beobachten bei klarem Wetter.
Große Lagerhalle mit Regalen voller Kartons, Gabelstaplern, Palettenstapel mit Leitkegel und rotem Hubwagen unter Dachfenster.
Gelber Gabelstapler steht in Lagerhalle neben gestapelten Kartons, Paletten und Industrieausrüstung.
Mehrere Arbeiter mit gelben Warnwesten bedienen Gabelstapler und rote Teleskoplader, bewegen Holzpaletten vor Industriehalle.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.
Ein Gabelstapler transportiert einen orangefarbenen Schutzkorb und Paletten vor einer Lagerhalle, die vier Personen in Warnwesten beobachten.
Moderner Klassenraum mit vereinzelten Tischen, Stühlen, Lehrerpult vorne, große Fenster hinten lassen Tageslicht herein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundausbildung

Ist die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen gesetzliche Pflicht und was passiert bei Missachtung?

Ja, die Unterweisung ist eine strikte gesetzliche Pflicht. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 1 (§ 4) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.

Die Konsequenzen bei Missachtung sind gravierend:

  • Haftungsrisiko: Bei einem Arbeitsunfall ohne gültigen Unterweisungsnachweis drohen dem Arbeitgeber und den verantwortlichen Führungskräften zivil- und strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.
  • Regressansprüche: Berufsgenossenschaften können die Kostenübernahme verweigern und den Arbeitgeber in Regress nehmen.
  • Bußgelder: Die Gewerbeaufsicht kann bei Prüfungen empfindliche Bußgelder verhängen.

Wie lange ist eine Unterweisung gültig und wann muss sie wiederholt werden?

Eine Unterweisung ist maximal 12 Monate gültig. Sie muss zwingend mindestens einmal pro Kalenderjahr wiederholt werden.

Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Unterweisung sofort und außerhalb des Jahresrhythmus durchgeführt werden muss (sogenannte anlassbezogene Unterweisung):

  • Nach einem Beinahe-Unfall oder einem tatsächlichen Unfall im Betrieb.
  • Bei der Einführung neuer Hubarbeitsbühnen oder geänderter Arbeitsabläufe.
  • Bei der Zuweisung eines neuen Aufgabenbereichs oder Arbeitsplatzes für den Bediener.
  • Nach längerer Abwesenheit des Mitarbeiters (z. B. nach Elternzeit oder längerer Krankheit).

Ersetzt die jährliche Unterweisung den Fahrausweis oder umgekehrt?

Nein, die jährliche Unterweisung und der Bedienerausweis (Bühnenführerschein) sind zwei rechtlich völlig unterschiedliche Dokumente, die einander nicht ersetzen können.

  • Der Bedienerausweis (Grundausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008): Dies ist die einmalige „Bedienerlaubnis“. Sie dokumentiert, dass der Mitarbeiter die grundsätzliche Theorie und Praxis zum Steuern einer Hubarbeitsbühne erlernt und per Prüfung bestanden hat. Ein einmal erworbener Bedienerausweis verfällt in der Regel nicht.
  • Die jährliche Unterweisung (Auffrischung nach DGUV Vorschrift 1): Sie ist die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Sicherheitsauffrischung. Selbst der erfahrenste Bediener mit einem jahrzehntealten Ausweis darf keine Hubarbeitsbühne im Betrieb steuern, wenn die jährliche Unterweisung abgelaufen ist.

Kurz gesagt: Für den rechtssicheren Einsatz einer Hubarbeitsbühne in Ihrem Unternehmen müssen Ihre Mitarbeiter beides vorweisen: den einmalig erworbenen Bedienerausweis und den Nachweis über die jährliche Unterweisung, welcher nicht älter als 12 Monate sein darf.

Weitere Lehrgänge

Als ganzheitlicher Schulungspartner qualifizieren wir Ihr Team in allen kritischen Bereichen der internen Logistik und des industriellen Arbeitsschutzes.

Regale

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Teleskopmaschinen

Erdbaumaschinen

Hubarbeitsbühnen

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Container

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