gem. DGUV Regel 100-500
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Inhalte
Zur Prüfung befähigte Person von Baumaschinen
Am ersten Tag erfahren Sie die rechtlichen Inhalte als Basis der Ausbildung zur Befähigten Person Baumaschinen und Sie erhalten die Informationen, die für Ihre Bestellung zur Befähigten Person Baumaschinen relevant sind.
Am zweiten Tag werden die Pflichten der Befähigten Person Baumaschinen erläutert und mit einer Einweisung in die Prüfung der Arbeitsmittel verbunden.
Zum Thema
In diesem Seminar werden betriebserfahrene Personen mit geeigneter Berufsausbildung und der Sachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel zur Befähigten Person Baumaschinen geschult. Im Anschluss an das Seminar sind die Teilnehmer dazu imstande eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen.
Zielsetzung
Das Seminar „Zur Prüfung befähigte Person von Baumaschinen“ vermittelt den Teilnehmern die Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an Baumaschinen und damit die erforderliche Sachkunde als Voraussetzung der Bestellung im Unternehmen.
Im Seminar werden vielfältige praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen gegeben.
Teilnehmerkreis
Führungspersonal Technik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei Maschinenbetreibern und Verleihern von neuen und gebrauchten Baumaschinen, Baumaschinenzubehör und Anbaugeräten, Fuhrparkleiter, Instandhaltungsfachpersonal, Geräteführer von Baumaschinen.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.