Unternehmen, die auf Elektro-Stapler umsteigen, profitieren gleich doppelt: Auf der einen Seite gibt es staatliche Förderungen, auf der anderen Seite Investitionsbooster durch steuerliche Sonderabschreibungen, mit denen Sie Investitionskosten spürbar senken und somit Ihre Liquidität schonen. Das macht eine Anschaffung von Elektro-Staplern besonders attraktiv.
Staatliche Förderung von Elektro-Staplern
Damit die Klimaziele der EU erreicht werden, ist eine erhebliche Reduzierung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes notwendig. Daher werden Maßnahmen, die zur Verringerung des rasanten Anstiegs der Erderwärmung beitragen, gefördert. Elektro-Stapler spielen dabei eine bedeutende Rolle, da sie die Elektromoilität fördern und somit helfen, diese ehrgeizigen aber auch notwendigen Ziele zu erreichen.



Auf einem Blick:
Ziel der Förderung
Die staatliche Förderung unterstützt Unternehmen bei der Ersetzung eines verbrennungsmotorisch angetriebenen Gabelstaplers durch elektrische Technologien. Ziel ist es,
Was wird gefördert?
Voraussetzungen für die Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, gelten folgende Bedingungen:

Wer ist antragsberechtigt?
Finden Sie Ihren Förderungsbereich
Kleine Unternehmen:
Weniger als 50 Mitarbeiter
Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. €
Mittlere Unternehmen:
Weniger als 250 Mitarbeiter
Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Bilanzsumme < 43 Mio. €
Große Unternehmen:
Mehr als 250 Mitarbeiter
Jahresumsatz > 50 Mio. € oder > 43 Mio. €
Investitionsbooster – steuerliche Vorteile nutzen
Neben der staatlichen Förderung gibt es die Möglichkeit, Anschaffungskosten steuerlich zu optimieren. Der Investitonsbooster ermöglicht Ihnen, Sonderabschreibungen auf Elektro-Stapler zu nutzen, die sofort wirksam werden. Für die optimale Nutzung des Investitionsboosters empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Austausch mit Ihrem Steuerberater.
