Förderung für Elektro-Stapler

Förderung und Innovationsbooster für Elektro-Stapler

Doppelte Vorteile bei der Anschaffung von Elektro-Staplern.


Unternehmen, die auf Elektro-Stapler umsteigen, profitieren gleich doppelt: Auf der einen Seite gibt es staatliche Förderungen, auf der anderen Seite Investitionsbooster durch steuerliche Sonderabschreibungen, mit denen Sie Investitionskosten spürbar senken und somit Ihre Liquidität schonen. Das macht eine Anschaffung von Elektro-Staplern besonders attraktiv.

Staatliche Förderung von Elektro-Staplern

Damit die Klimaziele der EU erreicht werden, ist eine erhebliche Reduzierung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes notwendig. Daher werden Maßnahmen, die zur Verringerung des rasanten Anstiegs der Erderwärmung beitragen, gefördert. Elektro-Stapler spielen dabei eine bedeutende Rolle, da sie die Elektromoilität fördern und somit helfen, diese ehrgeizigen aber auch notwendigen Ziele zu erreichen.

Auf einem Blick:

Ziel der Förderung

Die staatliche Förderung unterstützt Unternehmen bei der Ersetzung eines verbrennungsmotorisch angetriebenen Gabelstaplers durch elektrische Technologien. Ziel ist es,

  • CO2-Emissionen nachhaltig zu senken
  • Energiekosten im Betrieb zu reduzieren

Was wird gefördert?

  • Förderquote: bis zu 33 % der förderfähigen Investion
  • Mindestinvestition: 2.000 €
  • Maximaler Zuschuss: 200.000 €
  • Je nach Unternehmensgröße und Förderprogrammen gelten unterschiedliche Förderansätze

Voraussetzungen für die Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, gelten folgende Bedingungen:

  • Es werden nur neue Elektro-Stapler gefördert
  • Der Stapler muss mindestens 3 Jahre zweckentsprechend genutzt werden
  • Das Altgerät muss mindestens 5 Jahre im Anlagevermögen sein
  • Zu Zuwendung muss vor Projektbeginn beantragt werden
  • Nur Barkauf oder Darlehen sind förderfähig (kein Leasing oder Mietkauf)

Wer ist antragsberechtigt?

Finden Sie Ihren Förderungsbereich

Kleine Unternehmen:
Weniger als 50 Mitarbeiter
Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. €

Mittlere Unternehmen:
Weniger als 250 Mitarbeiter
Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Bilanzsumme < 43 Mio. €

Große Unternehmen:
Mehr als 250 Mitarbeiter
Jahresumsatz > 50 Mio. € oder > 43 Mio. €

Investitionsbooster – steuerliche Vorteile nutzen

Neben der staatlichen Förderung gibt es die Möglichkeit, Anschaffungskosten steuerlich zu optimieren. Der Investitonsbooster ermöglicht Ihnen, Sonderabschreibungen auf Elektro-Stapler zu nutzen, die sofort wirksam werden. Für die optimale Nutzung des Investitionsboosters empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Austausch mit Ihrem Steuerberater.

Was bedeutet das?

  • Steuerliche Abschreibung für Investitionen in neue Elektro-Stapler
  • Schnellere Abschreibung der Investition möglich
  • Liquiditätsvorteil durch geringe Steuerlast im Anschaffungsjahr

Ihre Vorteile

  • Reduzierte Steuerlast im Anschaffungsjahr
  • Verbesserung der Liquidität
  • Kombination mit Förderungen möglich

Förderung von Elektro-Staplern

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